
NSU-Mittäterin: Beate Zschäpe bleibt mindestens bis 2035 in Haft

Die verurteilte NSU-Zugehörige Beate Zschäpe muss laut Pressemitteilung vom 27. Oktober mindestens bis zum Jahr 2035 im Gefängnis bleiben. Das Oberlandesgericht München legte für die seit 2011 in Haft sitzende Zschäpe eine "Mindestverbüßungsdauer" von 24 Jahren fest. Die Bundesanwaltschaft hatte dem Gericht zufolge eine mindestens 25-jährige Haftstrafe für Zschäpe gefordert, ihr Verteidiger 20 Jahre. Zugunsten der Verurteilten berücksichtigte das Gericht bei seiner Entscheidung, dass sie im Gegensatz zu Erklärungen in der Hauptverhandlung nun zugegeben habe, "von den weiteren geplanten Mordtaten gewusst zu haben", so die Mitteilung darlegend.

Nach mehr als fünf Jahren Verfahrensdauer verkündete das Oberlandesgericht München (OLG) am 11. Juli 2018 sein Urteil gegen Beate Zschäpe, die als vermeintlich einziges noch lebendes Trio-Mitglied der "Neonazi-Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)", wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.
Dabei wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das bedeutet, dass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Der heute 51-Jährigen wurde vorgeworfen, als Mittäterin an der Ermordung "von neun Menschen mit Migrationsgeschichte und am Mord an einer Polizistin beteiligt" gewesen zu sein.
Im Sommer 2025 wurde Beate Zschäpe laut Medienberichten im Rahmen ihrer Haft auf eigenen Wunsch in ein Nazi-Aussteigerprogramm aufgenommen, bestätigt ihr Anwalt gegenüber dem Bayerischen Rundfunk
Im Dezember des Vorjahres war Zschäpe dann im Prozess "gegen ihre zu Untergrundzeiten beste Freundin" geladen, der als letzter Angeklagter "noch eine Unterstützung des NSU vorgeworfen wird", berichtet die Taz. Zschäpe räumt im Rahmen ihrer Aussage dabei erstmals ein, dass sie "im Münchner NSU-Prozess, als sie am Ende schriftliche Angaben machte, gelogen hat". Dazu heißt es weiter:
"Dort hatte sie noch behauptet, von den Morden immer erst im Nachgang von Mundlos und Böhnhardt [den beiden vermeintlichen NSU-Einzeltätern] erfahren zu haben. In Dresden nun sagt Zschäpe, das sei 'nicht richtig' gewesen."
In der Urteilsbegründung im Jahr 2018 hieß es seitens des Gerichts, dass die Hauptangeklagte wegen "der vollendeten Tötungsdelikte jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt" wurde. Ausgehend von "der Vielzahl der verübten Taten" kam der Senat zu dem Schluss, "dass die Schuld besonders schwer wiegt".
Im Oktober 2026 heißt es einleitend in der heutigen Gerichtsmitteilung, dass der Senat es abgelehnt hat, "die weitere Vollstreckung des Urteils des Oberlandesgerichts München vom 11.07.2018 zur Bewährung auszusetzen".
Zuvor hatte eine Gerichtssprecherin dem Bayerischen Rundfunk Ende August bestätigt, dass Zschäpe nach München gebracht wurde zu einer nicht öffentlichen Sitzung des Oberlandesgerichts (OLG). Dabei sei es "um die Frage der Festsetzung der Mindestverbüßungsdauer" gegangen – sprich: "ob und wann eine mögliche vorzeitige Haftentlassung der 51-Jährigen geprüft wird", berichtet der BR 24 .
Für die Prüfung einer möglichen vorzeitigen Haftentlassung Zschäpes war dabei derselbe Strafsenat des OLG München zuständig, der sie auch zuvor verurteilt hatte. Zum Prozedere heißt es in der Mitteilung:
"Nach Ablauf von 15 Jahren in Haft hat das Vollstreckungsgericht nach den gesetzlichen Vorgaben und der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu prüfen, ob die Schuld der Verurteilten die weitere Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe noch gebietet. Wenn es die weitere Vollstreckung nicht zur Bewährung aussetzt, muss es festlegen, bis wann die Verurteilte mindestens noch in Haft bleiben muss."
Das Gericht hatte zu befinden, "ob eine positive Kriminalprognose gestellt werden kann", also zu erwarten sei, dass die Verurteilte "keine weiteren Straftaten mehr begeht und die weitere Vollstreckung daher zur Bewährung ausgesetzt werden kann". Dazu heißt es:
"Der Senat hat eine Aussetzung der lebenslangen Strafe zur Bewährung abgelehnt. Die Schwere der Schuld der Verurteilten steht einer Aussetzung des Rests der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung entgegen."
Die Frage einer Strafrestaussetzung zur Bewährung komme zum jetzigen Zeitpunkt "nicht in Betracht", dies auch zum Thema "einer positiven Kriminalprognose". Die "Mindestverbüßungsdauer" hat der Senat final damit auf 24 Jahre festgelegt.
Somit verbleibe, wie vom Bundesverfassungsgericht demnach gefordert, für die Inhaftierte Zschäpe "eine realistische Chance, zu Lebzeiten wieder in Freiheit zu gelangen". Zschäpe verbüßt ihre Strafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz.
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